Was können Frauen-Beauftragte gegen Gewalt machen?
Schutz vor Gewalt ist eine wichtige Aufgabe für die Frauen-Beauftragten.
Was heißt das genau?
Das können Frauen-Beauftragte gegen Gewalt machen:
Die Frauen stärken. Den Frauen Mut machen.

Ein wichtiger Schritt gegen Gewalt ist:
Die Frauen stark machen.
Dafür können Frauen-Beauftragte ganz viel tun.
Sie können Kurse und Angebote für die Frauen machen.
Dort lernen die Frauen:
- Das will ich. Das will ich nicht.
- Das sind meine Rechte.
- So kann ich stark und selbst-bewusst sein.
- Das tut mir gut. Das mag ich.
- Das will ich nicht. So kann ich mich wehren.
Dazu kann die Frauen-Beauftragte Referentinnen einladen.
Zum Beispiel eine Trainerin für Selbst-Behauptungs-Kurse.

Aber die Frauen-Beauftragte kann auch gemeinsam
mit den Frauen überlegen:
Was soll in der Werkstatt oder in der Wohn-Einrichtung anders werden?
Damit es den Frauen gut geht.
Damit die Frauen ernst genommen werden.
In der Einrichtung über das Thema Gewalt sprechen

Für den Schutz vor Gewalt ist es wichtig,
dass über das Thema Gewalt gesprochen wird.
Alle müssen wissen:
- Was ist Gewalt?
- Was kann ich dagegen machen?
- Wo kann ich Hilfe bekommen?
- Wer sind die Ansprech-Personen für das Thema Gewalt?

In jeder Werkstatt und in jeder Wohn-Einrichtung
muss es einen Plan geben.
In dem Plan steht:
Das macht die Einrichtung gegen Gewalt.
Dieser Plan heißt: Gewalt-Schutz-Konzept.
In dem Plan wird genau aufgeschrieben:
- Das machen wir zur Vorbeugung gegen Gewalt.
Damit keine Gewalt in der Einrichtung passiert.
Zum Beispiel Kurse für Frauen und Männer in der Einrichtung.
Oder Weiter-Bildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

- Das machen wir, wenn Gewalt passiert ist.
Wer kann helfen?
Wer muss informiert werden?
Was sind die nächsten Schritte? - Wer unterstützt die Einrichtung von außen?
Zum Beispiel Frauen-Beratungs-Stellen. - Was machen wir in Zukunft anders?
Damit Gewalt nicht noch einmal passiert.

Die Frauen-Beauftragte soll mitsprechen,
wenn die Einrichtung das Gewalt-Schutz-Konzept macht.
Die Frauen-Beauftragte muss als Ansprech-Person für die Frauen
im Gewalt-Schutz-Konzept stehen.
Sie muss mitarbeiten, wenn die Einrichtung überlegt:
Das machen wir gegen Gewalt.
Hilfe und Beratung bei Gewalt
Die Frauen-Beauftragte ist eine Vertrauens-Person für die Frauen
in der Werkstatt oder in der Wohn-Einrichtung.
Oft ist sie die Person, mit der die Frauen zuerst über Gewalt sprechen.
Sie hört den Frauen zu.

Sie überlegt gemeinsam mit den Frauen:
Wer kann helfen?
Dafür muss die Frauen-Beauftragte wissen:
- Wo gibt es Frauen-Beratungs-Stellen in der Nähe?
- Wie erreichen wir den Frauen-Notruf oder das Frauen-Haus?
- Wer ist in der Einrichtung die Ansprech-Person bei Gewalt?
Die Frauen-Beauftragte kann den Frauen nicht alleine helfen.
Aber sie kann den Frauen Mut machen.
Damit sie Hilfe bei Gewalt bekommen.
Die Frauen-Beauftragte kann die Frauen zu Beratungs-Stellen begleiten.
Sie kann dafür sorgen,
dass die Frauen wirklich Hilfe und Unterstützung bekommen.
Die Frauen-Beauftragte kann helfen,
damit das Thema Gewalt in der Einrichtung ernst genommen wird.
Das ist wichtig: Gut auf sich achten

Gewalt ist ein schweres Thema.
Es kann sein, dass Sie wütend und traurig werden,
wenn Sie als Frauen-Beauftragte von Gewalt erfahren.
Es kann sein, dass Sie sich hilflos fühlen.
Es kann sein, dass Sie selbst Angst bekommen.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie gut auf sich achten.
Holen Sie sich Unterstützung, wenn es zu viel für Sie wird.
Machen Sie eine Pause, wenn Sie eine Pause brauchen.
Holen Sie sich selbst Hilfe und Beratung beim Thema Gewalt.
Zum Beispiel bei einer Frauen-Beratungs-Stelle.