Die Frauen-Beauftragte hat Schweige-Pflicht. Was heißt das genau?

In der WMVO steht:
Die Frauen-Beauftragte hat Schweige-Pflicht.
Auch die Unterstützerin und die Stellvertreterin haben Schweige-Pflicht.

Das ist sehr wichtig für die Arbeit.
Denn die Frauen müssen Ihnen vertrauen können.

Leichte Sprache: Achtung

Als Frauen-Beauftragte erfahren Sie viel von den Frauen.
Das dürfen Sie niemandem weiter-sagen.
Auch nicht der Werkstatt-Leitung oder der Gruppen-Leitung.

Sie müssen die Frauen immer vorher fragen:
Ob Sie etwas weiter-erzählen dürfen.
Und wem Sie es erzählen dürfen.

Leichte Sprache: Datenschutz-Ordner

Dazu gehört auch:
Bewahren Sie alle Unterlagen über die Arbeit
in einem abschließbaren Schrank auf.
Wenn Sie den Computer mit anderen Personen teilen,
brauchen Sie ein Pass-Wort für Ihre Daten und E-Mails.

Manchmal ist das Thema Schweige-Pflicht schwierig.
Wenn eine Frau nicht will, dass Sie mit anderen sprechen.
Zum Beispiel, wenn es um das Thema Gewalt geht.
Es ist wichtig, dass Sie die Frau ernst nehmen.

Leichte Sprache: Beraterin hört zu

Sie können aber immer mit Ihrer Unterstützerin reden.
Denn die hat auch Schweige-Pflicht.
Oder Sie können mit einer Mitarbeiterin
aus einer Frauen-Beratungs-Stelle sprechen.
Die Beraterinnen haben auch Schweige-Pflicht.

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