Muss es in den Zweig-Werkstätten auch Frauen-Beauftragte geben?
Viele Frauen-Beauftragte fordern: In jeder Zweig-Werkstatt muss es eine Frauen-Beauftragte geben. Was steht dazu in der WMVO?
Leider steht das nicht in der WMVO.
Dort steht nur: In jeder Werkstatt muss es 1 Frauen-Beauftragte geben.
Und bis zu 3 Stellvertreterinnen, je nach Größe der Werkstatt.
Tipp!

Die Frauen-Beauftragte und ihre Stellvertreterinnen
sollen im Team zusammen arbeiten.
Sie können überlegen:
Wie können wir die Arbeit gut aufteilen?
Sie können die Zweig-Werkstätten untereinander aufteilen.
Dann ist jede Frau für bestimmte Zweig-Werkstätten zuständig.
Dann muss die Frauen-Beauftragte nicht alles alleine machen.

Und natürlich kann jede Werkstatt auch mehr machen,
als in der WMVO steht.
Reden Sie mit Ihrer Werkstatt-Leitung.
Wenn die Zweig-Werkstätten weit auseinander liegen,
kann die Frauen-Beauftragte nicht alle Frauen erreichen.
Aber alle Frauen haben ein Recht
auf die Unterstützung von der Frauen-Beauftragten.
Dann kann die Werkstatt auch sagen:
Wir brauchen in allen Zweig-Werkstätten Frauen-Beauftragte.
Achtung: das ist wichtig!

Für die Werkstätten der Diakonie gilt ein eigenes Gesetz.
Es heißt Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV).
In den Werkstätten der Diakonie ist es so:
In allen Zweig-Werkstätten mit mehr als 60 Frauen
muss es auch eine Frauen-Beauftragte geben.