Wann kann ich als Frauen-Beauftragte eine volle Frei-Stellung bekommen?

In Werkstätten mit mehr als 200 Frauen
kann die Frauen-Beauftragte voll frei-gestellt werden.
Das heißt:
Sie arbeitet dann nur noch als Frauen-Beauftragte.
In Werkstätten mit mehr als 700 Frauen
kann auch die Stellvertreterin voll frei-gestellt werden.
Muss ich die volle Frei-Stellung nehmen?
In der WMVO steht:
Die Frauen-Beauftragte kann eine volle Frei-Stellung bekommen.
Sie muss also nicht.
Wenn Sie als Frauen-Beauftragte eine volle Frei-Stellung wollen,
dann müssen Sie einen Antrag dafür stellen.
Wenn Sie weiter auch in Ihrer Gruppe arbeiten wollen,
ist das auch in Ordnung.

Sie müssen nur gut überlegen:
Wie viel Stunden Frei-Stellung brauche ich,
damit ich meine Aufgaben als Frauen-Beauftragte gut machen kann?