Was ist wichtig für Frauen-Beauftragte in Wohn-Einrichtungen?

Viele Dinge sind für Frauen-Beauftragte in Wohn-Einrichtungen
genauso wie für Frauen-Beauftragte in Werkstätten.
Sie machen sich stark für die Frauen.
Sie hören den Frauen zu.
Sie achten darauf, dass Frauen die gleichen Rechte haben.
Sie sind Ansprech-Personen beim Thema Gewalt.
Eine Frauen-Beauftragte in der Wohn-Einrichtung
braucht auch eine gute Unterstützung für ihre Arbeit.
Sie braucht eine feste Sprech-Zeit und einen Raum.

Aber für die Wohn-Einrichtungen gibt es andere Gesetze
als für die Werkstätten.
Jedes Bundes-Land hat ein eigenes Gesetz für Wohn-Einrichtungen.
In den meisten Bundes-Ländern stehen Frauen-Beauftragte
noch nicht in den Wohn-Gesetzen.

Aber trotzdem gibt es in vielen Wohn-Einrichtungen
inzwischen Frauen-Beauftragte.
Das finden wir gut!
Denn auch in Wohn-Einrichtungen sind Frauen-Beauftragte wichtig.

In diesen Bundes-Ländern stehen Frauen-Beauftragte schon im Gesetz:
- Bremen.
- Rheinland-Pfalz.
- Thüringen.
Dort müssen alle Wohn-Einrichtungen Frauen-Beauftragte haben.
Wo können Frauen-Beauftragte aus Wohn-Einrichtungen Infos und Unterstützung bekommen?

Wir vom Weibernetz unterstützen natürlich auch
Frauen-Beauftragte in Wohn-Einrichtungen.
In den Bundes-Ländern gibt es Anlauf-Stellen
für Frauen-Beauftragte in Wohn-Einrichtungen.
Meistens sind diese Stellen bei der Heim-Aufsicht.
Sie unterstützen Frauen-Beauftragte bei Fragen und Problemen.
Sie informieren zum Thema Frauen-Beauftragte in Wohn-Einrichtungen.
Frauen-Beauftragte aus Wohn-Einrichtungen in Rheinland-Pfalz
können sich an die Beratungs- und Prüf-Behörde wenden.
Für Frauen-Beauftragte aus Wohn-Einrichtungen in Bremen
ist das die Bremische Wohn- und Betreuungs-Aufsicht.
In Thüringen ist die Heim-Aufsicht
für die Frauen-Beauftragten in Wohn-Einrichtungen zuständig.
Die Adressen für diese Stellen finden Sie unter Links und Adressen.