Welche Aufgaben hat eine Unterstützerin?

Jede Frauen-Beauftragte hat das Recht auf eine Unterstützerin.
In der WMVO heißt die Unterstützerin Vertrauens-Person.
Sie unterstützt die Frauen-Beauftragte da, wo sie Hilfe braucht.
Das können ganz verschiedene Dinge sein.

Leichte Sprache: Computer

Zum Beispiel:

  • Hilfe beim Schreiben und Lesen am Computer.
  • Vorbereiten von Terminen, Gesprächen oder Sitzungen.
  • Hilfe bei schwierigen Gesprächen.
  • Unterstützung bei der Beratung der Frauen.
  • Hilfe beim Suchen von Beratungs-Stellen
    und anderen Ansprech-Personen.
  • Zusammen mit der Frauen-Beauftragten
    Ideen für die Arbeit überlegen und Angebote planen.
  • Der Frauen-Beauftragten Mut machen, wenn es schwierig wird.
  • Und vieles andere.

Die Frauen-Beauftragte entscheidet selbst, wo sie Hilfe braucht.
Die Unterstützerin soll nicht entscheiden und bestimmen.
Das ist die Aufgabe der Frauen-Beauftragten.
Die Unterstützerin hilft,
damit die Frauen-Beauftragte gut selbst entscheiden kann.

Das ist noch wichtig:
Die Unterstützerin hat auch Schweige-Pflicht.
Genau wie die Frauen-Beauftragte sagt sie nichts einfach weiter.

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