Welche Aufgaben hat eine Unterstützerin?
Jede Frauen-Beauftragte hat das Recht auf eine Unterstützerin.
In der WMVO heißt die Unterstützerin Vertrauens-Person.
Sie unterstützt die Frauen-Beauftragte da, wo sie Hilfe braucht.
Das können ganz verschiedene Dinge sein.

Zum Beispiel:
- Hilfe beim Schreiben und Lesen am Computer.
- Vorbereiten von Terminen, Gesprächen oder Sitzungen.

- Hilfe bei schwierigen Gesprächen.
- Unterstützung bei der Beratung der Frauen.
- Hilfe beim Suchen von Beratungs-Stellen
und anderen Ansprech-Personen. - Zusammen mit der Frauen-Beauftragten
Ideen für die Arbeit überlegen und Angebote planen. - Der Frauen-Beauftragten Mut machen, wenn es schwierig wird.
- Und vieles andere.
Die Frauen-Beauftragte entscheidet selbst, wo sie Hilfe braucht.
Die Unterstützerin soll nicht entscheiden und bestimmen.
Das ist die Aufgabe der Frauen-Beauftragten.
Die Unterstützerin hilft,
damit die Frauen-Beauftragte gut selbst entscheiden kann.

Das ist noch wichtig:
Die Unterstützerin hat auch Schweige-Pflicht.
Genau wie die Frauen-Beauftragte sagt sie nichts einfach weiter.