Wie viele Frauen-Beauftragte muss es in meiner Werkstatt geben?

Das steht in der WMVO:
In jeder Werkstatt muss es 1 Frauen-Beauftragte
und 1 Stellvertreterin geben.

In sehr großen Werkstätten muss es mehrere Stellvertreterinnen geben.

  • Bei mehr als 700 Frauen: 2 Stellvertreterinnen.
  • Bei mehr als 1000 Frauen: 3 Stellvertreterinnen.

Die Frauen im Berufs-Bildungs-Bereich werden dabei nicht mitgezählt.

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