Wie viele Frauen-Beauftragte muss es in meiner Werkstatt geben?

Das steht in der WMVO:
In jeder Werkstatt muss es 1 Frauen-Beauftragte
und 1 Stellvertreterin geben.
In sehr großen Werkstätten muss es mehrere Stellvertreterinnen geben.
- Bei mehr als 700 Frauen: 2 Stellvertreterinnen.
- Bei mehr als 1000 Frauen: 3 Stellvertreterinnen.
Die Frauen im Berufs-Bildungs-Bereich werden dabei nicht mitgezählt.