Woher kommt das Geld für die Arbeit der Frauen-Beauftragten in den Werkstätten?

Das ist so wie bei den Werkstatt-Räten:
In den Werkstätten muss es Frauen-Beauftragte geben.
Das ist eine Aufgabe der Werkstatt.
Die Werkstatt muss dafür sorgen,
dass die Frauen-Beauftragte gut arbeiten kann.
Das steht im Gesetz.

Dazu gehören:

  • Das Büro und die Ausstattung für die Frauen-Beauftragte.
  • Die Frei-Stellung für die Frauen-Beauftragte
    und die Stellvertreterinnen.
  • Die Arbeit der Unterstützerin.
  • Schulungen und Weiter-Bildungen.

Das Geld für ihre Arbeit bekommen die Werkstätten
von den Kosten-Trägern der Eingliederungs-Hilfe.
Das sind in jedem Bundes-Land andere Stellen.
In Hessen ist das zum Beispiel der Landes-Wohlfahrts-Verband.
In Berlin sind das die Sozial-Ämter.

Die Kosten-Träger bezahlen der Werkstatt
einen Tages-Satz für alle Beschäftigten.
Von diesem Geld werden die Angebote der Werkstatt bezahlt.
Auch die Arbeit der Frauen-Beauftragten.

Tipp!

In einigen Einrichtungen hat die Frauen-Beauftragte ein eigenes Budget.
Budget heißt:
Die Frauen-Beauftragte hat jedes Jahr eine feste Summe Geld.
Davon kann sie viele Dinge für ihre Arbeit bezahlen.
Zum Beispiel:
Arbeits-Material und Referentinnen für Kurse.
Sie kann dann selbst entscheiden:
Für welche Dinge brauche ich das Geld?

Jede Frauen-Beauftragte kann zur Einrichtungs-Leitung gehen
und nach einem Budget für ihre Arbeit fragen.
Am besten schreibt sie vorher mit ihrer Unterstützerin auf,
wofür sie Geld im nächsten Jahr braucht.

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