Gewalt-Schutz in Einrichtungen braucht Frauen-Beauftragte in Einrichtungen

Über das Thema Schutz vor Gewalt
ist im letzten Jahr viel gesprochen worden.
Auch in den Werkstätten und Wohn-Einrichtungen.
Seit Juni gilt auch in Werkstätten und Wohn-Einrichtungen:
Alle Einrichtungen müssen gegen Gewalt handeln.
Jede Einrichtung braucht ein Gewalt-Schutz-Konzept.
Das ist ein Plan gegen Gewalt in der Einrichtung.
In dem Plan steht:
- Das macht die Werkstatt oder das Wohn-Heim,
damit keine Gewalt entsteht. - Das sind die Stellen, die bei Gewalt helfen.
Das macht die Einrichtung, wenn Gewalt passiert. - So werden die Menschen in der Einrichtung stark gemacht.

Sehr wichtig dabei sind die Frauen-Beauftragten.
Sie sind wichtige Ansprech-Partnerinnen für die Frauen.
Frauen-Beauftragte müssen mitsprechen,
wenn es um das Gewalt-Schutz-Konzept geht.
Ihre Erfahrungen und Ideen sind wichtig.
Bisher werden Frauen-Beauftragte nur selten einbezogen.
Ein guter Gewaltschutz-Plan kann nur richtig schützen und helfen,
wenn Frauen-Beauftragte und andere Selbstvertreter*innen mitarbeiten.
Sie müssen alle Informationen bekommen und mitentscheiden.
Gewaltschutz braucht Mitbestimmung!
Frauen-Beauftragte stärken die Frauen in den Einrichtungen.