Handreichung „Frauen-Beauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen“ von der BAG WfbM

Die Handreichung ist für die Geschäfts-Führungen der Werkstätten.
Sie informiert die Werkstatt-Leitungen
über die Rechte der Frauen-Beauftragten,
Sie soll die Zusammenarbeit zwischen Werkstatt
und Frauen-Beauftragten verbessern.
Für die Arbeit der Frauen-Beauftragten in Werkstätten
ist die Handreichung wichtig.
Denn die BAG WfbM ist der Zusammenschluss aller Werkstätten in Deutschland.
Was die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft veröffentlicht,
ist für alle Werkstätten wichtig.

Die Handreichung zeigt:
Die BAG WfbM nimmt Frauen-Beauftragte in Werkstätten ernst.
Und sie kann helfen,
dass auch die Werkstatt-Leitungen die Frauen-Beauftragten
ernst nehmen.

Kennen Sie die Handreichung schon?
Kennt ihre Werkstatt-Leitung die Handreichung schon?
Am Ende der Handreichung finden Sie eine Check-Liste.
Dort können Sie nachschauen:
Sind Sie mit allem ausgestattet,
was Sie als Frauen-Beauftragte brauchen?
Hier können Sie die Handreichung herunter-laden:
Handreichung Frauen-Beauftragte WfbM
Bisher gibt es die Handreichung leider noch nicht in Leichter Sprache.

Haben Sie Fragen zur Handreichung?
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Oder rufen Sie uns an.
Wir sprechen gerne mit Ihnen über die Handreichung.
Und darüber,
wie Sie die Werkstatt-Leitung darauf aufmerksam machen können.
Nun wünschen wir Ihnen,
dass Sie gut durch die Corona-Krise kommen.
Bleiben Sie gesund!