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Info-Blatt zur WMVO in Leichter Sprache

Frauen-Beauftragte

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die neue
Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung in Deutschland.
Jetzt muss jede Werkstatt
mindestens eine Frauen-Beauftragte
und eine Stellvertreterin haben.
In großen Werkstätten soll es mehrere Stellvertreterinnen geben.

Aber was genau steht in dem Gesetz?

Werkstatt-Verordnung

In dem Gesetz stehen
alle Rechte und Pflichten von den Frauen-Beauftragten.
Und in dem Gesetz stehen genaue Regeln
für die Wahl von den Frauen-Beauftragten.
Das Gesetz ist sehr lang und schwer.
Deshalb haben wir alle Regeln für Frauen-Beauftragte
in Leichte Sprache übersetzt.
Dann können alle Frauen die Regeln gut verstehen.

Hier können Sie das Info-Blatt zur WMVO sehen.

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