Info-Blatt zur WMVO in Leichter Sprache

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die neue
Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung in Deutschland.
Jetzt muss jede Werkstatt
mindestens eine Frauen-Beauftragte
und eine Stellvertreterin haben.
In großen Werkstätten soll es mehrere Stellvertreterinnen geben.
Aber was genau steht in dem Gesetz?

In dem Gesetz stehen
alle Rechte und Pflichten von den Frauen-Beauftragten.
Und in dem Gesetz stehen genaue Regeln
für die Wahl von den Frauen-Beauftragten.
Das Gesetz ist sehr lang und schwer.
Deshalb haben wir alle Regeln für Frauen-Beauftragte
in Leichte Sprache übersetzt.
Dann können alle Frauen die Regeln gut verstehen.
Hier können Sie das Info-Blatt zur WMVO sehen.